»Due« bedeutet »fällig, schuldig«, »diligence« steht für Sorgfalt. Der Begriff »Due Diligence« kommt aus dem US-amerikanischen Recht und bezeichnet dort den Sorgfaltsmaßstab, den die Entscheidungsträger einer Gesellschaft sowie deren Berater bei einem Unternehmenskauf erfüllen müssen. Unter »Due Diligence« versteht man demnach eine weitgehende Überprüfung einer Gesellschaft oder eines Unternehmens, die im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder einer anderen Transaktion erfolgt (Thomas Traub, Due Diligence beim Unternehmenskauf und das Kaufrecht des BGB, 2001).