Vertragsrecht
Wurden Sie in einem Medium (zB in einer Zeitung, auf einem Flugblatt oder auf einer Homepage im Internet) beschimpft, verspottet oder gar verleumdet? Sind Sie Opfer einer gerichtlich strafbaren Handlung oder werden Sie einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtigt und wurden in diesem Zusammenhang in einem Medium Ihr Name, Ihr Bild oder andere Angaben veröffentlicht, die geeignet sind, Sie der Öffentlichkeit bekannt zu machen? Wurden in einem Medium Tatsachen verbreitet, die inhaltlich unrichtig sind und deshalb „gegendargestellt“ (dh. richtig gestellt) werden müssen?
Eine Website ist ein periodisches, elektronisches Medium. Medieninhaber einer Website ist derjenige, der die Website inhaltlich gestaltet und die Abrufbarkeit besorgt. Auch der Betreiber eines Website-Forums ist Medieninhaber. Den (bloßen) Inhaber einer Domain aber, der mit der inhaltlichen Gestaltung der Website nichts zu tun hat, trifft keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden.
Für Websites besteht keine Impressumspflicht. Wiederkehrende elektronische Medien – Newsletter – unterliegen jedoch der Impressumspflicht. Bei einer Website, die keinen über die Darstellung des persönlichen Lebenbereiches oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist (dh. nicht „meinungsbildend“ sind, so genannte „kleine Websites“), sind nur der Name/Firma und der Wohnort/Sitz anzugeben (Offenlegungspflicht gem. § 25 Abs. 5 MedienG).
Das Gegendarstellungsrecht (§§ 9 bis 20 MedienG) findet auf „kleine Websites“ keine Anwendung. Von einer „großen Website“ spricht man, wenn eine Website einen Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinung zu beeinflussen (vgl. § 21 MedienG)