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Rechtsanwalt & Verteidiger

Mag. Andreas Greger

Als unabhängiger Rechtsanwalt kann ich auf die Bedürfnisse meiner Klienten in zeitlicher und fachlicher Hinsicht eingehen. Schildern Sie mir Ihr Rechtsproblem und ich werde Ihnen die richtige Lösung des Problems zeigen und die notwendigen Schritte für Sie ergreifen (identifizieren des Problems — definieren der Notwendigkeiten und Möglichkeiten — diskutieren der Vorschläge — Ausführung).

Gerechtigkeit ist ein Grundbedürfnis

»Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass es vor Gericht manchmal ›wie im Krieg‹ zugeht.«* »[Oft …] gerät dabei das Gleichgewicht der Fairness ins Wanken, wenn die redliche Partei bei der ritterlichen Tjost des Zivilprozesses für ihre Sache eine Turnierlanze brechen möchte, während der unredliche Gegner mit angespitzter Waffe eine Verletzung des Kontrahenten in Kauf nimmt, damit er selbst im Sattel bleibt.«**

Auch im Fall von Rechtsproblemen, die vor Gericht gleichsam kriegsähnlich ausgetragen werden, unterstütze ich meine Mandanten bedingungslos an forderster Front und bin bestrebt, auf faire, aber wirkungsmächtige Weise den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

(Zitate: *Goldschmidt, Der Prozess als Rechtslage, Eine Kritik des prozessualen Denkens (1925), zitiert nach Fidler;//**Peter Melicharek, Culpa in procedendo, Nova&Varia 1/2015, Seite 14ff)

Klienten über Mag. Andreas Greger

»Nochmals vielen Dank für die professionelle und wie ich meine mir gegenüber sehr faire Vorgangsweise bei der ganzen Sache. Ich habe mich äußerst gut vertreten gefühlt und auch die finanziellen Angelegenheiten wurden verständnisvoll und fair abgehandelt.« (M.S.; 23.11.2011).

»Danke. Bist der beste Krieger.«
(H.G. 9.7.2015)

»Jetzt ist es bewiesen: bester Anwalt!!! Danke im Voraus!!!«
(22.5.2014; M.G.)

»Nochmals vielen, herzlichen Dank für die blitzschnelle Intervention! Es tut so gut, so jemanden Verlässlichen wie Sie an meiner Seite zu wissen und nicht mehr vom Damoklesschwert der Exekution bedroht zu sein« (K.S.; 9.11.2012).

Nochmals vielen Dank für die professionelle und wie ich meine mir gegenüber sehr faire Vorgangsweise bei der ganzen Sache. Ich habe mich äußerst gut vertreten gefühlt und auch die finanziellen Angelegenheiten wurden verständnisvoll und fair abgehandelt.« (M.S.; 23.11.2011).

»Ich möchte mich sehr für die Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. Falls ich wieder einmal Ihre Hilfe brauche, so werde ich gerne auf Sie zurückkommen« (G.G; 2.7.2012).

»Many thanks for all your hard work! That is good news, my best wishes« (B.R. 7.8.2014 – aus Neuseeland)«
»Danke nochmals für die sensationelle Arbeit mit und für meinen Vater R.G.!!« (gleiche Causa)

»Wir bedanken uns recht herzlich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit!« (R.K. 28.3.2014)

»Vielen Dank für das heutige Gespräch, Ihre fachliche Kompetenz hat mich sehr beeindruckt.
Wir haben in Zukunft sicherlich noch mehr Aufgaben für Sie.«
(P.N. 21.8.2014)

»Wieder einmal ein herzliches Dankeschön geht an dich für deine wiederum hervorragende Unterstützung!
Gute Arbeit!
Da haben wir erneut auf voller Länge gesiegt!«
(P.N. 21.8.2014)

Was ist mit diesem Rätselwort gemeint?

Sockelsanierung

Das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) ermöglicht die Förderung der Sockelsanierung von bewohnten Wohnhäusern, in denen zumindest ein Drittel der Wohnungen der Ausstattungskategorie D (Wasser oder WC oder beides außerhalb der Wohnung) oder C (Wasser und WC in der Wohnung, aber kein Bad und keine Heizung) zuzuordnen sind. Das WWFSG definiert als Sockelsanierung die im […]

Kautelarjurisprudenz

Trotz der Bezeichnung »Jurisprudenz«, also Rechtswissenschaften, meint man mit »Kautelajurisprudenz« eine praktische Tätigkeit. Kern der kautelarjurischen Tätigkeit ist eine vorausblickende rechtliche Planung durch geeignete rechtsgeschäftliche oder geschäftsähnliche Maßnahmen, also eine in die Zukunft blickende Tätigkeit. Im Wesentlichen geht es um die Verhütung künftiger Rechtsstreitigkeiten, weshalb man die kautelajuristische Tätigkeit auch »prophylaktische Rechtswissenschaft« nennt. Der gute […]

Interzedent

Verbraucher (nicht Unternehmer), der der Verbindlichkeit eines anderen als Mitschuldner, Bürger oder Garant beitritt (vgl. § 25c KSchG)

Due Diligence

»Due« bedeutet »fällig, schuldig«, »diligence« steht für Sorgfalt. Der Begriff »Due Diligence« kommt aus dem US-amerikanischen Recht und bezeichnet dort den Sorgfaltsmaßstab, den die Entscheidungsträger einer Gesellschaft sowie deren Berater bei einem Unternehmenskauf erfüllen müssen. Unter »Due Diligence« versteht man demnach eine weitgehende Überprüfung einer Gesellschaft oder eines Unternehmens, die im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder einer […]

Syndikatsvertrag

Unter »Syndikatsverträgen« werden im Regelfall rechtsgeschäftliche Bindungen zukünftigen Abstimmungsverhaltens zwischen den Gesellschaftern (einer Personen- oder Kapitalgesellschaft) verstanden. Vertragsgegenstand des Syndikatsvertrages ist die Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschaft. Er ist eine sinnvolle Ergänzung des Gesellschaftsvertrages, ohne jedoch unmittelbar in die gesellschaftliche Organisationsstruktur einzugreifen. „Ein Syndikatsvertrag begründet ein Dauerrechtsverhältnis, das üblicherweise als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) […]

Mezzanin-Darlehen

Für den Begriff Mezzanine-Kapitale existiert weder in der Ökonomie noch in der Rechtswissenschaft eine Definition. Das Wort Mezzanine ist ein Begriff aus der Architektur und bedeutet Zwischengeschoss. Auf Finanzierungsaspekte übertragen bildet Mezzanin-Kapital eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital. In der Praxis sind eine Vielzahl von Gestaltungsformen mezzaniner Finanzierungen anzutreffen, die grundsätzlich durch die folgenden wesentlichen […]

Fruchtgenuss

Die Fruchtnießung ist das Recht, eine fremde (unverbrauchbare) Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen (§ 509 ABGB). Der Fruchtnießer hat ein Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen, Ertrag. Der Fruchtnießer ist verpflichtet, die dienstbare Sache als ein guter Haushälter in dem Stande, in welchem er sie übernommen hat, […]

Bauherrnmodell

Bei einem Bauherrnmodell wird der Erwerb eines unbebauten Grundstücks oder eines Anteils daran und die anschließende Schaffung von Gebäuden in zwei rechtlich getrennte Vorgänge aufgeteilt, wobei nur der Erwerb des unbebauten Grundstücks der Grunderwerbssteuer unterliegen soll. Als Bauherr im Sinne des Grunderwerbssteuergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs der Käufer nur dann […]

Mag. Andreas Greger
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