Das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) ermöglicht die Förderung der Sockelsanierung von bewohnten Wohnhäusern, in denen zumindest ein Drittel der Wohnungen der Ausstattungskategorie D (Wasser oder WC oder beides außerhalb der Wohnung) oder C (Wasser und WC in der Wohnung, aber kein Bad und keine Heizung) zuzuordnen sind. Das WWFSG definiert als Sockelsanierung die im Rahmen eines Sanierungskonzepts durchgreifende allenfalls auch schrittweise Sanierung eines Gebäudes bei aufrechten Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen. Mit einer umfassenden Revitalisierung wird der Grundstein – der Sockel – für eine unmittelbare Erneuerung der allgemeinen Teile eines Hauses und der Anhebung der Wohnungen im Standard gelegt.