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Trotz der Bezeichnung »Jurisprudenz«, also Rechtswissenschaften, meint man mit »Kautelajurisprudenz« eine praktische Tätigkeit. Kern der kautelarjurischen Tätigkeit ist eine vorausblickende rechtliche Planung durch geeignete rechtsgeschäftliche oder geschäftsähnliche Maßnahmen, also eine in die Zukunft blickende Tätigkeit. Im Wesentlichen geht es um die Verhütung künftiger Rechtsstreitigkeiten, weshalb man die kautelajuristische Tätigkeit auch »prophylaktische Rechtswissenschaft« nennt. Der gute Kautelajurist musste und muss für den ihm vorliegenden Fall alle Varianten zukünftiger Entwicklungen in Erwägung ziehen. Es muss die im Bereich des Möglichen liegenden Veränderungen bedenken und dafür mit unzweifelhaften Vertragsbestimmungen Vorsorge treffen (Rudolf Welser, Die kautelarjuristische Tätigkeit im Zivilrecht, Österreichische Notariatszeitung 12/2009, Seite 354).